Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt
grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise die eintretende
Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da
nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten
zum Schadenumfang zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
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Georg Adamfi | ||
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