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Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 500,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit der entsprechenden Versicherung auf. 

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Georg Adamfi
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