Reicht es aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf
Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der
Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich
bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der
Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens
beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und
Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
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Georg Adamfi | ||
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