Startseite arrow Fragen zum Unfall arrow Reicht es aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen beauftragt?
Reicht es aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Powered by EasyFAQ © 2006 Joomla-addons.org
Georg Adamfi
In den Atzenbenden 56
52080 Aachen
tel.: 0241-162666
 
Rolandstr.1
52134 Herzogenrath-Kohlscheid
tel.: 02407-9517318