Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
Der Geschädigte, der sich nur auf den
Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine
beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur
Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich
tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig
sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile
beschädigt beziehungsweise bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen
Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also
fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
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Georg Adamfi | ||
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